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Vermögensnachfolgeplanung / Übergabeverträge / vorweggenommene Erbfolge

Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen oder lieber vererben?

Für eine lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten durch Übergabeverträge bzw. Übertragungsverträge, z.B. im Wege vorweggenommener Erbfolge, können gute Gründe sprechen, z.B. Steuerersparnisse.

Andererseits gilt: Wer zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte überträgt, ist nicht mehr „Herr dieses Vermögens“, d.h. kann über diese Vermögenswerte nicht mehr bestimmen und verfügen.

Viele Aspekte sind bei der Vermögensnachfolgeplanung zu berücksichtigen. Neben steuerlichen Gesichtspunkten, sozialrechtlichen Gesichtspunkten und Aspekten der persönlicher Lebens- und Vermögensplanung ist nicht zuletzt auch die Absicherung des Übertragenden ein ganz wesentlicher zu regelnder Punkt.

Wir beraten Sie, welche Lösung für Ihren individuellen Fall die beste ist und unterstützen Sie sowohl bei der Gestaltung von lebzeitigen Vermögensübertragungen als auch bei Nachfolgeregelungen für den Todesfall (erbrechtliche Gestaltung). Um eine optimale Lösung für Sie zu finden, arbeiten wir erforderlichenfalls eng mit Steuerberatern und Sachverständigen zusammen.