E-Mail Rufen Sie uns an

Ihr Anwalt für Vorsorgevollmacht in Wolfsburg

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit, sei es wegen einer Erkrankung oder einer längeren vorübergehenden Abwesenheit, bevollmächtigt, die eigenen Angelegenheiten des Vollmachtgebers wahrzunehmen.

Haben Sie niemanden bevollmächtigt, für Sie die notwendigen Entscheidungen im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung zu treffen, muss durch das zuständige Gericht ein Betreuer eingesetzt werden. Um eine solche gerichtliche Betreuungsanordnung zu vermeiden und selbst darüber zu entscheiden, welche vertraute Person die eigene Interessenvertretung übernehmen soll, ist es wichtig und notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.

In einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter bestimmt werden und zudem verfügt werden, wer diese Funktion übernehmen soll, wenn die Vertrauensperson selbst ausfällt. Zudem kann in der Vollmacht konkret und detailliert geregelt werden, zu welchen Handlungen und Entscheidungen der Bevollmächtigte befugt sein soll sein soll und zu welchen nicht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann also sichergestellt werden, dass dem eigenen Willen auch im Krankheitsfall oder im Fall längerer Abwesenheit Ausdruck und Geltung verschafft wird. Zudem wird durch die Vorsorgevollmacht sichergestellt, dass eine Vertrauensperson - und keine andere Person - die eigenen Interessen des Vollmachtgebers vertritt und seine Angelegenheiten wahrnimmt.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten. Wir gestalten die Vorsorgevollmachten „maßgeschneidert“ nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen.