Auslegung von Testamenten
Oftmals sind Testamente, insbesondere wenn sie von den Erblasern selbst ohne fachkundige Beratung verfasst worden sind, nicht eindeutig. Dann entsteht Streit zwischen den Hinterbliebenen darüber, was der Erblasser mit seinen Formulierungen gemeint hat. In derartigen Fällen ist der tatsächliche oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen zu ermitteln, und zwar unter Berücksichtigung seiner konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bestehen auch nach der Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände des Erblassers noch Zweifel in Bezug auf die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, so ist der mutmaßliche Wille des Erblassers anhand der vom Gesetzgeber vorgegebenen bzw. von der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsregeln zu ermitteln.