E-Mail Rufen Sie uns an

Streit unter Miterben

Eine zerstrittene Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen, dauert oft viele Jahre und ist für die Beteiligten sehr belastend.
Unser vorrangiges Ziel ist es daher, außergerichtlich eine gütliche Einigung zwischen allen Miterben über die Verteilung der Nachlasswerte herbeizuführen.

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, so bilden diese Miterben eine Erbengemeinschaft. Mit dem Tod des Erblassers wird sein Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft. Über sämtliche Nachlassgegenstände und -forderungen können die Mitglieder der Erbengemeinschaft nur gemeinsam verfügen. Alle den Nachlass betreffenden Entscheidungen sind grundsätzlich von allen Miterben gemeinsam zu treffen. Dies gilt so lange, bis die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt ist, d.h. bis alle Vermögenswerte unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt worden sind. Diese Verteilung der Nachlassgegenstände unter den Miterben (Erbauseinandersetzung) kann nur im Einverständnis aller Miterben geschehen. Dazu ist eine entsprechende Vereinbarung aller Miterben erforderlich. Wir helfen unseren Mandanten, eine gerechte Aufteilung des Nachlasses unter allen Miterben herbeizuführen. Wir gestalten die entsprechenden Erbauseinandersetzungsverträge.

Sollte eine solche außergerichtliche gütliche Einigung zwischen den Miterben im Einzelfall nicht zu erzielen sein, unterstützen wir unsere Mandanten in den dann erforderlichen gerichtlichen Verfahren.