E-Mail Rufen Sie uns an

Ihr Anwalt für Betreuungsverfügung in Wolfsburg

Wir helfen Ihnen, Ihre Zukunft auch für den Fall einer schweren Erkrankung Ihren Wünschen entsprechend abzusichern!

Ist ein Mensch krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, den eigenen Willen zu äußern oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, und hat keine Person mit der eigenen Vertretung für einen solchen Fall bevollmächtigt (siehe Vorsorgevollmacht), ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers erforderlich.

Mit einer sogenannten Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, wer im Falle einer notwendigen Betreuerbestellung durch das Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht ist an Ihre Anordnung gebunden. Haben Sie keine Betreuungsverfügung (und keine Vorsorgevollmacht) errichtet, entscheidet alleine das Betreuungsgericht, wer erforderlichenfalls als Ihr Betreuer eingesetzt wird und alle notwendigen Entscheidungen für Sie trifft.

Um sicher zu stellen, dass eine Person Ihres Vertrauens die Entscheidungen im Fall Ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit für Sie trifft, sollten Sie rechtzeitig durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auch für diesen Fall Vorsorge treffen. Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen und unserer jahrelangen Erfahrung dabei und erstellen für Sie Ihre Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht nach Ihren Wünschen!