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Als Fachanwälte für Erbrecht in Wolfsburg sind wir umfassend im Erbrecht tätig.

Vor dem Erbfall

beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von individuellen Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Gestaltung von Übergabeverträgen im Wege vorweggenommener Erbfolge.

Vorsorgend gestalten wir für unsere Mandanten Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Mandanten, die als Bevollmächtigte eingesetzt sind, stehen wir beratend zur Seite. Wenn dies gewünscht wird, werden wir auch selbst als Bevollmächtigte tätig.

Nach dem Erbfall

beraten wir unsere Mandanten über ihre Rechte und Pflichten und vertreten sie als

  • Erben,
  • Pflichtteilsberechtigte oder
  • Vermächtnisnehmer.

Wir helfen

  • bei der Auslegung von Testamenten und
  • stehen unseren Mandanten bei der Erbauseinandersetzung zur Seite.

Zudem

sind wir umfassend im Bereich der Testamentsvollstreckung tätig. Wir

  • beraten Testamentsvollstrecker und
  • übernehmen Testamentsvollstreckungen